URTEIL ZU ONLINE-DURCHSUCHUNG – Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz in seiner jetzt gültigen Form für verfassungswidrig erklärt.
War grade noch früh genug aufgestanden, um die Prüfung der Anwesenheit (Twister war natürlich da) und die Verkündung des Urteils auf PHOENIX mitzubekommen: verfassungswidrig.
Nicht per se, aber in dieser Form schon.
Was also sind die Folgen: wenn es um “Terrorismus” und “akute Lebensgefährdung” geht, dann wird ein Richter abnicken dürfen. Wahrscheinlich wird es in wenigen Jahren genau so ablaufen wie bei Hausdurchsuchungen (man erinnere sich an den Skandal vor dem G8 Gipfel) oder Telefonüberwachung (Deutschland ist Abhörweltmeister).
DEMENZ. Zwei Seniorenzentren stellten gestern ihre neuen “Phantom-Haltestellen” vor. Sie wurden für verwirrte alte Menschen eingerichtet, die immer wieder weglaufen wollen – und dort Halt machen.
Ja was für eine phantastische Idee ist das denn bitte? Da werde ich gleich mal das örtliche Altenheim anschreiben, ob das was für die ist. Nähere Betrachtung ist das allemal wert.
47 von 51 Abgeordneten der Grünen im Bundestag haben eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die seit Anfang Januar geltende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht.
Da denke ich mir: “schon”…?
Die Grünen mögen mal eine progressive Kraft gewesen sein, aber das ist wohl 20 Jahre her. Von den Grünen hätte ich eigentlich erwarten können, dass sie sich dem AK Vorratsdatenspeicherung anschließen und ihre politische Basis dazu bewegen, sich einzeln der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Aber die Grünen wollen auf einen fahrenden Zug aufspringen bei dem sie nicht merken, dass er längst abgefahren ist. Ohje. Vermutlich hat man gemerkt, dass Datenschutz auf einmal wieder “Hip” ist, nur das dummerweise zu spät.
Disclaimer (markieren um zu lesen): Ich habe nichts gegen Juden oder Israelis. (Selbstmord)Anschläge sowie Terrorismus finde ich verabscheuungswürdig und feige.
Wer sich noch an erinnert: Knights of the Old Republic, ein Klasse 3D Rollenspiel aus dem Star Wars Universum. Teil eins und zwei sind nun schon einige Jahre alt, jetzt endlich soll Teil 3 kommen.
Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
JurPC Web-Dok. 28/2008, Abs. 1 – 11
StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2
Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Puh, da habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Schon seltsam, dass die Verwendung von “digitalen Briefumschlägen” erst geklärt werden musste. Wenn das gleiche jetzt auch noch für verschlüsselte Festplatten gilt, dann bin ich ja aus dem Schneider. In der Zwischenzeit gilt bestimmt die Schuldvermutung, generiert vom Schäubleschen Unrechtsstaat 2.0. Und wer sich Truecrypt 5.0a herunterlädt (neu!neu!neu!), wird aus dem Raster gepickt und der wird näher untersucht.
Denn – man muss wohl zwischen den Zeilen lesen – die Verwendung von Verschlüsselung mag zwar kein Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein, aber den Einsatz des Bundes- oder Landestrojaners rechtfertigt es doch, oder?
Charlotte Roche verteidigt Pornos
Zur Entspannung, Erregung, Inspiration: Grimme-Preisträgerin Charlotte Roche hält harte Pornos für wichtig. Frauen-Erotikfilme sind nach Meinung der selbsternannten Feministin viel zu “lulli bulli”. Die 29-Jährige fordert außerdem “Fair-Trade-Puffs.
Amen, Frau Roche. Diesen Typ Frau mag ich.
Alice Schwarzer & Co. können sich verstecken, die sind von vorgestern.