Verurteilung im “Hakenkreuz”-Prozess

Die offenbar nicht unwahrscheinlich mit Rechtsextremen besetzte Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute einen Sieg erlangt: der Angeklagte im “Hakenkreuz-Prozess” wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Grund: er hatte Anti-Nazisymbole verbreitet.

Konkret geht es um solche Symbole:

 Wer das ebensowenig verstehen kann wie ich, sollte vielleicht mal bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart nachfragen, was die geritten hat, solch eine Anklage zu stellen. Natürlich haben die auch e-Mail und Telefon.

Ach so: es ist wohl unnötig zu erwähnen, dass Menschen im Dritten Reich für das Tragen und Verbreiten eines solchen Symbols ins KZ gewandert wären. Ironie der Geschichte?

 

Update:

Mittlerweile war übrigens der Nix-Gut Shop (von dem die Verbreitung ausging) dazu übergegangen, ganz andere Symbole zu verbreiten, die immer noch klar und deutlich die Meinung zum Thema Nationalsozialismus zeigen:


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2 Response to “Verurteilung im “Hakenkreuz”-Prozess”


  1. 1 Der_Hesse

    Ich glaube eher an eine Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!

  1. 1 Dr.Engels Seziertisch

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